Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
1.1. Mit der Buchung eines Angebotes bietest du der Els-kwatawa Ranch den Abschluss des jeweiligen Vertrages verbindlich an. Grundlagen der Beherbergung, Kurse bzw. Wanderritte sind, soweit nichts anderes vereinbart, die Angebote und Ausschreibungen auf unserer Homepage sowie unserer Facebook-Seite.
1.2. Mit dem Eingang der Buchung bist du verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die von uns angefragten Daten zu machen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Vertrages durch die Els-kwatawa Ranch führen.
1.3. Der Vertrag wird für uns als Veranstalter verbindlich, sobald wir dir nach Erhalt der Gebühr die Buchung schriftlich bestätigen.
1.4. Deine Buchung sollte zur Vermeidung von Missverständnissen auf dem Buchungsformular der Els-kwatawa Ranch erfolgen.
1.5. Bei Angeboten von Gasttrainern übernimmt die Els-kwatawa Ranch keinerlei Haftung für Vorkommnisse, die mit diesen im Zusammenhang stehen oder durch diese verursacht wurden.
1.6. Du verpflichtest dich, bei Beginn des Kurses bzw. Wanderrittes selbst für die Versicherung, den Impfstatus und die Wurmkur deines Pferdes Sorge getragen zu haben. Ebenso bestätigst du, dass dein Pferd seuchenfrei ist und aus einem seuchenfreien Stall kommt. Der Equidenpass muss auf Verlangen vorgelegt werden. 

2. BEZAHLUNG
2.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist 100% der Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung zu bezahlen. Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach dem jeweiligen Eingang sowie dem Einlangen der Gebühr.
2.2. Wird die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen geleistet, ist die Els-kwatawa Ranch berechtigt, dich vom Angebot auszuschließen.
2.3. Bei der Buchung einer Nächtigung auf der Els-kwatawa Ranch ist bei Anmeldung eine Anzahlung fällig. Die jeweilige Höhe wird gesondert vereinbart. Die Restsumme muss spätestens bis zum Antritt in bar oder per Überweisung bezahlt werden. Nur nach geleisteter Anzahlung ist die Nächtigungsmöglichkeit sicher gebucht.

3. BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG
3.1 Du hast das Recht, so von Seiten der Els-kwatawa Ranch keine andere Bezugszeit angeboten wird, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
3.2. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
3.3. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11 Uhr freizumachen. Die Els-kwatawa Ranch ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

4. RÜCKTRITT VOM BEHERBERUNGSVERTRAG
4.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung von dir nicht fristgerecht geleistet, kann die Els-kwatawa Ranch ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
4.2. Falls du bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheinst, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
4.3. Hast du eine Anzahlung (siehe 2.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, du gibst einen späteren Ankunftstag bekannt.
4.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem deinem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag durch die Els-kwatawa Ranch, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

5. STORNOKOSTEN bei RÜCKTRITT VOR BEGINN oder NICHTANTRITT
5.1. Ein Storno ist immer schade und ärgerlich, da es jemand anderen nicht möglich war, sich anzumelden und dadurch nicht notwendigerweise ein Platz frei bleibt. Natürlich kann jedem einmal etwas dazwischenkommen und daher ist es dir auch möglich, jederzeit vor Angebotsbeginn vom jeweiligen Angebot zurücktreten. Dies ist der Els-kwatawa Ranch schriftlich mitzuteilen.
5.2. Bei einem Rücktritt vor Beginn oder einem Nichtantritt des Angebotes kommen unsere geltenden Stornobedingungen zur Anwendung. Ein Rücktritt ist spätestens bis eine Woche nach Anmeldung möglich. Bei einer späteren Absage bis 3 Monate vor Beginn fallen 50% der Kosten an. Eine Stornierung 3 Monate vor Antritt des Angebotes verrechnen wir mit 100% der Gesamtkosten. Bei Kursangeboten mit Gasttrainern ist ab der Anmeldung eine Stornogebühr von 100% fällig! Um eventuell auftretende Kosten zu vermeiden empfehlen wir dir den Abschluss einer Stornoversicherung (Link zur Reisestornoversicherung). Eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- wird jedenfalls in allen Fällen einer Stornierung eingehoben. 
5.3. Eine Rückerstattung bei anfallenden Stornokosten ist dann möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Diese werden dann nach Ende des jeweiligen Kurses/Wanderritts bzw. der Beherbergung nach Erhalt der Gebühr durch den Ersatzteilnehmer rückerstattet.
5.4. Unbeachtet des Punktes 5.2. hat die Els-kwatawa Ranch die Möglichkeit, bis 2 Wochen vor der Veranstaltung diese wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder anderer besonderer Umstände (z. B. Krankheit Trainer) abzusagen und zu verlegen. 
5.5. Nimmst du während des Kurses/Wanderrittes bzw. der Beherbergung einzelne dir ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch (z. B. wegen schlechtem Wetter oder vorzeitiger Rückreise), hast du keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises.
5.6. Die Els-kwatawa Ranch behält sich vor, jederzeit einen Trainerwechsel durchführen zu können. Hierbei gilt wiederrum Punkt 5.2.

6. KÜNDIGUNG AUFGRUND VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
6.1. Die Els-kwatawa Ranch kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du ungeachtet einer Abmahnung während der Veranstaltung den Betrieb störst oder dich in einem solchem Maße vertragswidrig verhältst, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2. Eine Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass du unvollständige und nicht wahrheitsgemäße Angaben zu deinen persönlichen Verhältnissen gemacht hast und du dadurch dich selbst, die weiteren Teilnehmer oder die Durchführung des Kurses bzw. des Wanderrittes erschwerst oder gefährdest. Ebenso ist die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt und zulässig, wenn du gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, dem Führens des Pferdes sowie von Sicherheitsmaßnahmen schuldhaft verstößt.
6.3. Im Falle einer solchen Kündigung behält sich die Els-kwatawa Ranch den Anspruch auf die Gesamtkosten vor.

7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
7.1. Jede Haftung der Els-kwatawa Ranch hinsichtlich aller Ansprüche, welche sich aus der An- und Abfahrt sowie der Nutzung des Extreme Trail Parks und oder der Anlage ergeben, ist – außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens durch die Els-kwatawa Ranch – ausgeschlossen.
7.2. Jede Haftung für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist – soweit rechtlich zulässig – generell ausgeschlossen.
7.3. Die Els-kwatawa Ranch haftet nur durch vorsätzlich oder grob fahrlässige zustande kommende Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für rein fahrlässige, nicht grob fahrlässig, verursachte Personenschäden ist in Höhe nach der auf die von der Els-kwatawa Ranch bestehende verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.
7.4. Die Els-kwatawa Ranch haftet nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
7.5. Diese Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, der sich die Els-kwatawa Ranch im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient.
7.6. Die Els-kwatawa Ranch übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken von meiner Seite oder die meines Pferdes/meiner Pferde im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung und/oder am Extreme Trail.
5.6. Sowohl von Seiten der Els-kwatawa Ranch als auch vom jeweilgen Gasttrainer wird eine herkömmliche Schutzausrüstung, wie sie beim Reiten üblich ist, vorausgesetzt und empfohlen.

8. TIERHALTUNG
8.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Els-kwatawa Ranch und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
8.2. Du, der ein Tier mitnimmst, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Auf keinen Fall ist gestattet, das mitgebrachte Tier alleine in der Beherbung zu belassen.
8.3. Du, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche, durch Tiere verursachte Schäden, deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung der Els-kwatawa Ranch zu erbringen.
8.4. Du bzw. dein Versicherer haften der Els-kwatawa Ranch gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen der Els-kwatawa Ranch, die diese gegenüber Dritten zu erbringen hat.

9. VERARBEITUNG PERSONENRECHTLICHER DATEN
Aus Datenschutzgründen erklären wir hiermit, dass die personenrechtlichen Daten ausschließlich zu internen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

7. FOTO UND VIDEOAUFZEICHNUNGEN
Die Els-kwatawa Ranch behaltet sich das Recht vor, alle Bilder und Videos, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstanden sind zu verwenden. Du hast jedoch jederzeit die Möglichkeit, diesem zu widersprechen.

8. SCHRIFTFORM, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Schriftliche Erklärungen, die im Rahmen des mit der Els-kwatawa Ranch abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Die postialische Anschrift der Els-kwatawa Ranch lautet: Els-kwatawa Ranch, 3820 Raabs an der Thaya, Reith 10. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Waidhofen an der Thaya.

9. ÄNDERUNG DIESER AGB, SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Els-kwatawa Ranch behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern auf der Homepage veröffentlicht. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Els-kwatawa Ranch
Dezember 2022